Ersatzbeschaffungsrücklage

Ersatzbeschaffungsrücklage
steuerfreie  Rücklage (R 35 EStR) in Höhe des Unterschieds zwischen dem Buchwert und der Entschädigung (dem Entschädigungsanspruch) für ein  Wirtschaftsgut, das infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Diebstahl) oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs (z.B. drohende Enteignung) gegen Entschädigung aus dem  Betriebsvermögen ausscheidet, wenn zum Schluss des  Wirtschaftsjahrs eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant, aber noch nicht vorgenommen worden ist.
- Bildung einer E. ist nur von buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen möglich, die ihren Gewinn durch  Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Die Rücklage ist gesondert auszuweisen und bei Ersatzbeschaffung auf die  Anschaffungskosten oder  Herstellungskosten des  Ersatzwirtschaftsgutes zu übertragen, also aufzulösen.

Lexikon der Economics. 2013.

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