Ersatzbeschaffungsrücklage
- Ersatzbeschaffungsrücklage
steuerfreie ⇡ Rücklage (R 35 EStR) in Höhe des Unterschieds zwischen dem Buchwert und der Entschädigung (dem Entschädigungsanspruch) für ein ⇡ Wirtschaftsgut, das infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Diebstahl) oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs (z.B. drohende Enteignung) gegen Entschädigung aus dem ⇡ Betriebsvermögen ausscheidet, wenn zum Schluss des ⇡ Wirtschaftsjahrs eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant, aber noch nicht vorgenommen worden ist.
- Bildung einer E. ist nur von buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen möglich, die ihren Gewinn durch ⇡ Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Die Rücklage ist gesondert auszuweisen und bei Ersatzbeschaffung auf die ⇡ Anschaffungskosten oder ⇡ Herstellungskosten des ⇡ Ersatzwirtschaftsgutes zu übertragen, also aufzulösen.
Lexikon der Economics.
2013.
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Ersatzwirtschaftsgut — Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6b EStG): ⇡ Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem ⇡ Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen… … Lexikon der Economics
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